Die Gemeinden

Neues Bundesmeldegesetz ab Montag.

Was ändert sich?

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das am 01. November 2015 in Kraft tritt, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

 

 

 

 

 

Folgende wichtige Änderungen gelten ab dem 01. November 2015:

 

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätig wird. Unter anderem sollen damit Scheinanmeldungen verhindert werden.

 

Wichtig: Der Umzug muss zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefunden haben. Eine Vorlage des Mietvertrags reicht laut neuem Bundesmeldegesetz nicht aus. Das passende Formular kann hier heruntergeladen werden.

Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.

Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.

 

Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.

Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen, Einrichtungen zur Suchtbehandlung oder Justizvollzugsanstalten werden vereinfacht. (Thema Auskunftssperren)

Die personellen und technischen Vorbereitungen zur Anwendung der Änderungen sind in der Samtgemeindeverwaltung erfolgreich abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Thema gibt auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern:

 

http://goo.gl/TI7l5T