– B E K A N N T M A C H U N G –
58. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren;
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Samtgemeinde Freren hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Bauleitplanung liegt südlich des Gewerbegebietes „Am Bahnhof“ bzw. der Straße „Am Bahngraben“, östlich der Tannenstraße und westlich der Straße „Am Bahnhof“ im Südosten der Gemeinde Beesten. Er bezieht sich auf das Flurstück 13/42, Flur 8, Gemarkung Beesten, mit einer Größe von rd. 1,87 ha und ist in der nachstehenden Übersichtskarte stark umrandet dargestellt.
Übersichtskarte zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans
Planunterlage unmaßstäblich – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, RD Osnabrück-Meppen, KA Lingen
Allgemeine Ziele und Zwecke
Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Darstellungen gewerblicher Bauflächen sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern“ beabsichtigt. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Freren ist das im geplanten Geltungsbereich gelegene Grundstück als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekanntgemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Samtgemeinde Freren
Der Samtgemeindebürgermeister
Ritz