– B E K A N N T M A C H U N G –

  

58. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren;

hier:  a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

          b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Freren hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Bauleitplanung liegt südlich des Gewerbegebietes „Am Bahnhof“ bzw. der Straße „Am Bahngraben“, östlich der Tannenstraße und westlich der Straße „Am Bahnhof“ im Südosten der Gemeinde Beesten. Er bezieht sich auf das Flurstück 13/42, Flur 8, Gemarkung Beesten, mit einer Größe von rd. 1,87 ha und ist in der nachstehenden Übersichtskarte stark umrandet dargestellt.

 

Übersichtskarte zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Planunterlage unmaßstäblich – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, RD Osnabrück-Meppen, KA Lingen

 

Allgemeine Ziele und Zwecke

Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Darstellungen gewerblicher Bauflächen sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern“ beabsichtigt. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Freren ist das im geplanten Geltungsbereich gelegene Grundstück als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekanntgemacht.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist eine öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erforderlich. Dementsprechend können der Vorentwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren sowie die Kurzerläuterung in der Zeit vom 06.05.2024 bis zum 06.06.2024 bei der Samtgemeindeverwaltung in Freren, Rathaus, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 213, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen werden. Diese Bekanntmachung sowie die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem auf der Internetseite www.freren.de → Veröffentlichungen → Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit. Während der öffentlichen Darlegung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen.
 
Freren, den 26.04.2024
Samtgemeinde Freren
Der Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Ritz

 

 

Bekanntmachung als PDF

 

Link zu den Planunterlagen