Mitteilungsblatt Freren
  
        

Lokal informieren und werben
Das Mitteilungsblatt
der Samtgemeinde Freren



Das Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freren erscheint zum 1. jeden Monats in einer Auflage von 4.130 Stück.

Nach über 32 Jahren  ununterbrochener Auflage ist es zum festen Bestandteil der Informations-kultur in der Samtgemeinde geworden.

Alle Haushalte im Einzugsbereich der Samtgemeinde Freren bekommen das Mitteilungsblatt kostenlos zugestellt.

Erfahrungen von Vereinen und Firmen haben gezeigt, dass das Mitteilungsblatt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt und ausführlich gelesen wird.

Neben redaktionellen Mitteilungen der Verwaltung bilden Beiträge von Vereinen, Institutionen und Firmen die Grundlage des Mitteilungsblattes. Jeder Haushalt hält das Mitteilungsblatt griffbereit, um im Ernstfall die richtige Notrufnummer des Diensthabenden Arztes oder Apotheke zur Hand zu haben.


Ich wohne nicht mehr in der Samtgemeinde Freren.
Kann ich das Mitteilungsblatt trotzdem beziehen?
Gegen Erstattung der Portogebühren als Jahresabo wird Ihnen das Mitteilungsblatt auch in Ihr neues Zuhause geschickt. Nach zurzeit gültigem Posttarif ergibt sich eine Jahresgebühr in Höhe von 17,40 € (12 x 1,45 €).
Wenn Sie ein Abo abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Feldhaus,
Tel.: 05902 / 950-424 oder per E-Mail an Mitteilungsblatt@freren.de


Wir sind ein Verein.
Vereine erhalten eine halbe Seite pro öffentlicher Veranstaltung kostenlos. Für einen Aufschlag von 25 € kann eine ganzseitige Anzeige geschaltet werden. Halb- oder ganzseitige Veranstaltungshinweise sind fertig gesetzt abzugeben. Einfache Vereinstermine und Hinweise werden redaktionell von der Samtgemeinde Freren aufgearbeitet. Aber auch hier sollten, um Fehlerquellen auszuschalten, die Beiträge in digitaler Form eingereicht werden.


Wir sind eine Firma.

Wer darf Werbung schalten?

Bei dem Mitteilungsblatt handelt es sich um ein regional beschränktes Werbemedium. Firmen, deren Sitz, Filiale oder Zweigstelle in der Samtgemeinde Freren oder Lengerich liegt, sind zugelassen. Geschäftsinhaber einer Firma außerhalb dieses Bereiches dürfen werben, wenn sie ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Freren haben, oder wenn es keine vergleichbaren Dienstleistungen im Samtgemeindegebiet gibt. Zweck dieser Regelung ist die Förderung der regionalen Wirtschaft.

Was kostet mich das?
halbe Seite (DIN A6 quer):                 60 Euro
ganze Seite (DIN A 5 hoch):             100 Euro
Umschlag-Innenseite ganze Seite     110 Euro
Umschlag-Innenseite halbe Seite        66 Euro
Umschlag-Außenseite ganze Seite   120 Euro
Umschlag-Außenseite halbe Seite      72 Euro

Anzeigen auf die Umschlag-Innenseiten oder -Außenseiten sind nur bei Schaltung von
12 Anzeigen / Jahr möglich. 

Kann ich Rabatte erhalten?
Bei sechs Anzeigen innerhalb von 12 Monaten 10 % Rabatt auf den Endpreis.
Bei zwölf Anzeigen innerhalb von 12 Monaten 20 % Rabatt auf den Endpreis.
Rabatte müssen im vornherein fest gebucht werden, da diese nur dann zur Rechnungsstellung berücksichtigt werden können. Bei sechs Anzeigen im Jahr können sie die Neuveröffentlichungen innerhalb der 12 Monate frei wählen.
Firmengründer erhalten zum Einstieg eine ganzseitige Anzeige kostenlos.
Das Mitteilungsblatt ist nicht darauf ausgerichtet, Gewinn zu erzielen. Vielmehr bleibt es ein Zuschussgeschäft für die Kommune.


Ich bin eine Privatperson.    
NEU: Preissenkung
Ab sofort heißt es auch bei uns im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freren "Kleinanzeigen: klein im Preis, groß in der Wirkung". Der Preis für eine private Kleinanzeige (bis zu 3 Zeilen im DIN A 5 Format) wurde auf 5 Euro gesenkt. Damit sollen alle Einwohner der Samtgemeinde Freren die Möglichkeit haben, z.B. Job- oder Wohnungsangebote, den Ver- oder Ankauf von Möbeln, Fahrrädern, Kinderspielzeug oder sonstigen Gebrauchsgegenstände, usw. zu einem günstigen Preis vielen Lesern bekannt zu geben. Um die Abgabe der Kleinanzeigen möglichst unbürokratisch zu gestalten, können die Anzeigen schriftlich (auch handschriftlich aber bitte gut leserlich) im Bürgerbüro (Öffnungszeiten) abgegeben und dabei auch gleich bar bezahlt werden.


In welchem Format kann ich Anzeigen / Beiträge abgeben?

Das Mitteilungsblatt ist im Format DIN A 5 hoch gestaltet. Eine halbseitige Anzeige entspricht einer halben DIN A 5 Seite (oder DIN A 6 quer). Die Umschlagseite ist farbig gestaltet, die Innenseiten werden in s/w (Graustufen) bedruckt. Es ist möglich, auf der Umschlagseite auch farbige Anzeigen zu drucken. Die Mehrkosten dafür werden von der Druckerei in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich sind alle Beiträge in digitaler Form einzureichen. Nachbearbeitungen oder Satz wird ausschließlich nur bei redaktionellen Texten / Vereinsbeiträgen (keine Veranstaltungsanzeigen halbseitig oder ganzseitig) vorgenommen.

Das Format muss proportional zur geschalteten Anzeige sein. Das heißt eine ganze Seite A5 darf auch als Druckvorlage eine ganze Seite A4 sein. Bei Acrobat PDF ist sichergestellt, dass die Anzeige genau so erscheint, wie sie eingereicht wurde. Alle anderen Formate haben eventuell Nachteile, können aber zumeist auch verarbeitet werden.

Beachten Sie bitte, das bei eingereichten farbigen Anzeigen die Farben im Mitteilungsblatt nur noch als Grauton dargestellt werden.

Andere mögliche Formate:
Microsoft Word, Excel, Publisher, Power Point
Corel Draw bis Version 10
Bildformate wie JPG, TIF


Wo und bis wann kann ich Anzeigen / Beiträge einreichen?
Wenn nichts anderes im Mitteilungsblatt bekannt gemacht wurde, ist jeweils der 18. des Vormonats oder der darauf folgende Werktag Redaktionsschluss. Später eingehende Anzeigen / Beiträge können aufgrund der Vorlaufzeit der Druckerei nicht mehr berücksichtigt werden.

Am einfachsten gestaltet sich die Übersendung der Anzeige / Beitrag per Mail. Die Mailadresse hierfür ist mitteilungsblatt@freren.de. Sie bekommen innerhalb von 3 Werktagen eine Antwort über den Eingang per Mail und eine PDF Datei zur Druckkontrolle. Sollte dies nicht der Fall sein, setzten sie sich bitte telefonisch mit Frau Feldhaus, Tel. 05902 / 950-424 in Verbindung.

Natürlich können sie auch einen Datenträger (Diskette, CD-ROM, USB-Speicherstick) oder eine Druckvorlage an die Samtgemeinde Freren, Markt 1, 49832 Freren per Post senden oder persönlich im 1. Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 224, bei Frau Feldhaus abgeben.

 

Redaktion Mitteilungsblatt:
Samtgemeinde Freren
Frau Feldhaus
Telefon: 05902/950424
Fax: 05902/9509424
(bitte keine Druckvorlagen per Fax!)
Mail: Mitteilungsblatt@freren.de

Anschrift:
Markt1, 49832 Freren