Schiedsfrauen und -männer

Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien.

 

Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.

 

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

 

Die Schiedspersonen werden von der Direktorin / dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

 

Die Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits, haben daher nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

 

Für die Samtgemeinde Freren zuständige Schiedspersonen:

 

Herr
Ludger Gude

Rosenstr. 3

49832 Thuine

Tel.: 0 59 02 / 76 44

 

Stellvertreterin

Frau

Mechthild Fübbeker

Dorfstraße 7

49832 Freren-Suttrup

Tel.: 0 59 02 / 62 2