Änderungen ab dem Mitteilungsblatt Februar bzw. März 2023
Das bereits seit mehr als 46 Jahren erscheinende Mitteilungsblatt - inzwischen in einer Auflage von über 5.000 Exemplaren monatlich - ist ein fester Bestandteil der Informationskultur in der Samtgemeinde geworden. Erfahrungen von Vereinen und Firmen und Umfragen haben gezeigt, dass es eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt und ausführlich gelesen wird.
Ab dem Mitteilungsblatt Februar 2023 sind der Druck und die Verteilung des Mitteilungsblattes neu geregelt. Die Neuausschreibung ergab, dass zukünftig die Firma Goldschmidt GmbH Druck und Medien aus Werlte den Druck des Mitteilungsblattes übernimmt. Damit löst das Unternehmen die Druckerei Többen aus Haselünne ab.
Ab dem Jahr 2023 steht der Medien-Service Osnabrück (MSO) nicht mehr für die Verteilung in die einzelnen Haushalte der Samtgemeinde Freren zur Verfügung. Die Deutsche Post wird die Verteilung des Mitteilungsblattes in jeden Haushalt (mit Ausnahme von Werbeverweigerern - hier ist die Lieferung in Zukunft nicht mehr möglich!) ab Ende Januar übernehmen. Die Lieferung soll - wie bisher - am Ende des Vormonats erfolgen, wobei ein fester Verteiltermin durch die Deutsche Post nicht zugesagt wird. Insbesondere in der Umstellungsphase ist daher eventuell damit zu rechnen, dass das Mitteilungsblatt vielleicht nicht überall zum 01. des Monats pünktlich vorliegt. Diese hoffentlich nur vorübergehende Unannehmlichkeit bitten wir zu entschuldigen. Sollte das Mitteilungsblatt jedoch bis zum 05. des Monats nicht bei Ihnen vorliegen, melden Sie sich gerne bei Frau Feldhaus (Rathaus Zimmer 101, Tel. 05902/950-101, Mail: feldhaus@freren.de).
Finanziert wird das monatliche gelbe Blättchen überwiegend aus Werbeeinnahmen, daher an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle treuen Werbekunden der letzten Jahre! Werbung im Mitteilungsblatt schalten dürfen Firmen, deren Sitz, Filiale oder Zweigstelle in der Samtgemeinde Freren, Lengerich oder Fürstenau liegt. Geschäftsinhaber einer Firma außerhalb dieses Bereiches dürfen werben, wenn sie ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Freren haben. Zweck dieser Regelung ist die Förderung der regionalen Wirtschaft.
Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und durch die Neuorganisation der Verteilung sind die Kosten des Mitteilungsblattes deutlich gestiegen, sodass die seit August 2016 unveränderten Preise der Anzeigen ab dem Mitteilungsblatt März leider etwas erhöht werden müssen (s. ausführliche Aufstellung unten).
Wenn Sie Interesse an der Schaltung einer Anzeige oder den Abschluss eines Rabatt-Abos bezüglich der Inserierung von Werbeanzeigen im Mitteilungsblatt haben, dann melden Sie sich gerne bei Frau Feldhaus (Tel. 05902/950-101) oder per Mail an mitteilungsblatt@freren.de .