Die Gemeinden

Beihilfen an Jugendgruppen 2026

 - für Jugendwanderungen, -fahrten und –lager, internationale Begegnungen,

außerschulische Bildungsmaßnahmen und die Gruppenleiterausbildung -

 

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren sowie der Landkreis Emsland gewähren Beihilfen für Jugendwanderungen, -fahrten und -lager, außerschulische Bildungsmaßnahmen, internationale Begegnungen und die Ausbildung von Gruppenleitern.


Nach den geänderten Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen

und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland vom 01.01.2025 können Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen gem. § 11 (2) SGB VIII gefördert werden, sofern sie auf Bundes-, Landes- oder örtlicher Ebene anerkannt sind und eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt abgeschlossen haben.

Für den Fall, dass diese Vereinbarung bisher noch nicht abgeschlossen wurde, wird darum gebeten, sich diesbezüglich mit dem Landkreis Emsland, FB Jugend, Herrn Kötting, Tel. 05931-44-2432, in Verbindung zu setzen.


Jugendgruppen und -gemeinschaften, die im Jahr 2026 eine Ferien- oder Freizeitmaßnahme planen, haben diese schriftlich, mindestens vier Wochen vor Beginn, spätestens jedoch bis zum 1. April 2026, bei ihrer Gemeinde zur Weiterleitung an die Samtgemeindeverwaltung in Freren anzumelden. Dabei sind der Zeitraum, die Teilnehmerzahl und der Veranstaltungsort anzugeben.


Bezuschusst werden Jugendfahrten und -lager, die mindestens zwei, höchstens 15 Fördertage dauern. Dabei gelten der An- und Abreisetag zusammen als ein Fördertag. Die Teilnehmenden müssen mindestens 6, dürfen aber höchstens 27 Jahre alt sein. Es sollten mindestens 10 Personen teilnehmen.
Die Teilnehmenden sowie die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Emsland haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitung der Maßnahme zwingend in den Händen einer volljährigen Jugendleiterin oder eines volljährigen Jugendleiters mit gültiger Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) oder einer ausgebildeten pädagogischen Fachkraft liegen muss. Ist dies nicht der Fall, kann die gesamte Freizeitmaßnahme nicht gefördert werden.
Für Jugendleiterinnen und Jugendleiter kann ein erhöhter Zuschuss gewährt werden, wenn bei der Abrechnung der Maßnahme eine gültige Juleica vorgelegt wird. In der Vergangenheit konnte des Öfteren nicht der höchstmögliche Zuschuss gewährt werden, da die Jugendleiterinnen und Jugendleiter entweder nicht im Besitz einer Juleica waren oder deren Gültigkeit abgelaufen war.


Die verantwortlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter sollten deshalb die Gültigkeit ihrer Juleica überprüfen bzw. eine neue Juleica beantragen. Dies ist online unter www.juleica.de möglich. Bei Fragen, insbesondere bezüglich des zuständigen Trägers, wenden Sie sich an Ihren Jugendverband.


Für eintägige (mindestens 6 Zeitstunden), auf mehrere Tage gestaffelte (mit einem Gesamtkontingent von mindestens 6 Zeitstunden) und mehrtägige zusammenhängende Lehrgänge zur allgemeinen Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern werden Zuschüsse gewährt, wenn die Teilnehmenden mindestens 15 Jahre alt sind und die Veranstaltung von anerkannten Jugendbildungsstätten bzw. Jugendverbänden etc. durchgeführt wird.


Alle Maßnahmen sind innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung mit der Samtgemeindeverwaltung abzurechnen.


Für die Beantragung von Kreiszuschüssen gilt folgende Regelung:
Die Bezuschussung von Jugendwanderungen, -fahrten und -lager und internationalen Begegnungen erfolgt grundsätzlich über die jeweilige Gemeinde.
(Ausnahme: Der Kreiszuschuss wird bei Maßnahmen, deren Teilnehmende aus mindestens drei Samtgemeinden/Städten des Landkreises Emsland kommen, direkt durch den Landkreis Emsland gewährt.)
Der Landkreis Emsland gewährt den Kreiszuschuss für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter/innen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen. Hierfür ist neben der Voranmeldung und Abrechnung bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich eine Anmeldung und Abrechnung beim Landkreis Emsland erforderlich.


Die Richtlinien/Formulare für die Voranmeldung/Abrechnung können hier heruntergeladen werden.