– B E K A N N T M A C H U N G –
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Ferienhausgebiet Möllenkampsee“ der Gemeinde Beesten;
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Beesten hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Veröffentlichung im Internet nebst öffentlicher Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Ferienhausgebiet Möllenkampsee“ beschlossen. Der Bauleitplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans in der Gemarkung Beesten, Flur 11, Flurstücke 65/7, 227/8 (tlw.) und 14/5 (tlw.) mit einer Größe von rd. 5,6 ha. Er liegt westlich der K 324 (Speller Straße), südlich der K 304 (Lünner Straße) und südwestlich der Giegel Aa im Südwesten der Gemeinde Beesten.
Übersichtskarte zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Ferienhausgebiet Möllenkampsee“
„Grundlage: Planunterlage unmaßstäblich“ – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN – RD Meppen – KA Lin-gen
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Ziel und Zweck der Planänderung ist die Neuanordnung der Erschließung der Gebiets- und Flächenkulisse im Bereich des Sondergebietes, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“, um sie an die aktuellen projektbezogenen Entwicklungen anzupassen. Ferner sollen die Errichtung eines Kiosks (Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Kiosk“) möglich sowie die Zuwegung mit neuer Wendemöglichkeit und Stellplatzflächen von der Lünner Straße bis zum Stadtmoorgraben angepasst werden. Die Versorgungsanlagen (Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen) sind in der Lage neu festgelegt worden und ersetzen damit die ursprüngliche Festsetzung.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Ferienhausgebiet Möllenkampsee“ mit textlichen Festsetzungen und die Entwurfsbegründung stehen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07.2025 bis zum 07.08.2025 auf der Internetseite www.freren.de → Veröffentlichungen → Bauleitplanung (aktuelle Bauleitplanverfahren) zur Ansicht und zum Download bereit. Zusätzlich liegen die Planunterlagen während der vorgenannten Frist im Gemeindebüro in Beesten, Mühlenweg 2, 49832 Beesten, während der Öffnungszeiten (donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) und im Rathaus in Freren, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 211, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Beesten oder der Samtgemeindeverwaltung in Freren abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, nach Möglichkeit als E-Mail an bauleitplanung@freren.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Gem. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Beesten
Der Bürgermeister
Achteresch