– B E K A N N T M A C H U N G –

  

Bebauungsplan Nr. 28 „Altes Sägewerk“ der Gemeinde Thuine;

hier:  a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

          b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Der Rat der Gemeinde Thuine hat in seiner Sitzung am 20.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Altes Sägewerk“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich mit einer Größe von rd. 1,0 ha bezieht sich auf die Flurstücke 7/4, 8/5, 9/2, 12/24 und 40/10, Flur 7, Gemarkung Thuine. Er liegt östlich des Ortskerns der Gemeinde Thuine, südlich der Hauptstraße, nördlich der Straße Südring sowie östlich der Raiffeisenstraße und ist im nachstehenden Übersichtsplan stark umrandet dargestellt.

 

Übersichtskarte zum Bebauungsplan Nr. 28 „Altes Sägewerk“

„Grundlage: Planunterlage unmaßstäblich“ – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN – RD Meppen – KA Lingen

 

Allgemeine Ziele und Zwecke

Ziel und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Mischgebietes (MI), um für die Entwicklung einer angemessenen neuen Straßenrandbebauung entlang der Hauptstraße und der Straße Südring für Wohnzwecke, wohnverträgliches Gewerbe sowie Handels- und Dienstleitungseinrichtungen neue Angebote zu schaffen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist eine öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erforderlich. Hierzu ist ein Vorentwurf (Städtebauliches Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 28 „Altes Sägewerk“) und eine Kurzerläuterung erarbeitet worden, die in der Zeit vom 03.09.2025 bis zum 06.10.2025 im Gemeindehaus in Thuine, Lindenbrink 7, 49832 Thuine, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und im Rathaus in Freren, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 211, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen werden können. Die vorgenannten Planunterlagen stehen zudem auf der Internetseite www.freren.de → Veröffentlichungen → Bauleitplanung (aktuelle Bauleitplanverfahren) zur Ansicht und zum Download bereit.
 
Während der öffentlichen Darlegung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen.
 
 
Thuine, den 21.08.2025
Gemeinde Thuine
Der Bürgermeister

 

 

Gebbe

 

 

Bekanntmachung als PDF

 

Link zu den Planunterlagen