– B E K A N N T M A C H U N G –
Bebauungsplan Nr. 28 „Altes Sägewerk“ der Gemeinde Thuine;
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Thuine hat in seiner Sitzung am 20.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Altes Sägewerk“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich mit einer Größe von rd. 1,0 ha bezieht sich auf die Flurstücke 7/4, 8/5, 9/2, 12/24 und 40/10, Flur 7, Gemarkung Thuine. Er liegt östlich des Ortskerns der Gemeinde Thuine, südlich der Hauptstraße, nördlich der Straße Südring sowie östlich der Raiffeisenstraße und ist im nachstehenden Übersichtsplan stark umrandet dargestellt.
Übersichtskarte zum Bebauungsplan Nr. 28 „Altes Sägewerk“
„Grundlage: Planunterlage unmaßstäblich“ – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN – RD Meppen – KA Lingen
Allgemeine Ziele und Zwecke
Ziel und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Mischgebietes (MI), um für die Entwicklung einer angemessenen neuen Straßenrandbebauung entlang der Hauptstraße und der Straße Südring für Wohnzwecke, wohnverträgliches Gewerbe sowie Handels- und Dienstleitungseinrichtungen neue Angebote zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemeinde Thuine
Der Bürgermeister
Gebbe