Die Gemeinden

Dorfentwicklung Freren und Thuine

- Voraussichtlich letzter Stichtag für die Förderung von privaten Maßnahmen: 15.09.2022 -

 

Die Dorfentwicklung in der Stadt Freren und der Gemeinde Thuine ist eine Erfolgsgeschichte. Viele private Maßnahmen haben zu einer erheblichen Verbesserung des Ortsbildes geführt. Für Sie als Eigentümer/in ortsbildprägender Bausubstanz besteht zum jetzigen Zeitpunkt die letzte Chance, eine finanzielle Unterstützung für Sanierungs-, Erhaltungs- und/oder Gestaltungsarbeiten zu bekommen. Die Gemeinde Thuine wird einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes stellen. Ob dieser bewilligt wird, ist noch nicht abzusehen. Sofern Sie also Maßnahmen im Hinterkopf haben, sollten Sie jetzt aktiv werden.


Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich können wie bisher Maßnahmen, die an einem Gebäude von außen sichtbar sind (Fassade, Dachflächen, Fenster, Tore, Türen) sowie die Dämmung und statisch notwendige Arbeiten gefördert werden. Auch Projekte zur dorftypischen Außengestaltung sind weiterhin förderfähig. Die Grundlage der Förderung im Zusammenhang mit der Objektbewertung und der Materialwahl bleibt der jeweilige Dorferneuerungsplan.


Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen u.a. im Zusammenhang mit der Um-/Nachnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude, dem Ersatz nichtsanierungsfähiger orts- oder landschaftsbildprägender Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügender Neubauten oder den Neu-, Aus- und Umbau ländlicher Dienstleistungseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen.


Von der Förderung ausgenommen ist das frühere Dorferneuerungsgebiet „Suttrup“ in Freren.


Wann muss ich meinen Förderantrag einreichen?
Als privater Antragsteller müssen Sie Ihre Anträge für Projekte im Jahr 2023 spätestens bis zum 15. September 2022 über die Kommune beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Meppen einreichen.


In welcher Höhe kann gefördert werden?
Die maximale Höhe der Förderung je Objekt liegt bei bis zu 50.000 € für den Förderbereich „Erhaltung und Gestaltung“. Im Förderbereich Umnutzung sowie Revitalisierung kann eine Förderung in Höhe von bis zu 150.000 € eingeworben werden. Der Fördersatz beträgt 25 % zuzüglich eines möglichen Bonus von weiteren 5 % der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.


Sie haben Fragen?
Dann setzen Sie sich gerne mit den nachstehenden Ansprechpartnern in Verbindung. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen (auch vom Planungsbüro) für potenzielle Antragsteller einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme ist kostenfrei.


Ansprechpartner:
Planungsbüro Stelzer - Herr Thiemann -
Tel. 05902/503702-24 oder


Samtgemeinde Freren
- Herr Weltring und Herr Thünemann -
Tel. 05902/950-213 und 214

 

Beispielbilder für geförderte Maßnahmen:

Bild oben ev. Gemeindehaus in Freren

Bild rechts Klostergärtnerei in Thuine