Die Gemeinden

Emsländische Landschaft weist auf neue Förderrichtlinie hin

- Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen -

 

Die Digitalisierungsrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von kleinen Kultureinrichtungen“ mit einem Volumen von 1,5 Millionen € wurde kürzlich erlassen und veröffentlicht. Die Bewilligung der Mittel erfolgt auf Antrag über die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen. Auf die Emsländische Landschaft entfällt ein Anteil von rund 104.000 € aus dem Fördertopf.


Anträge können bei der Emsländischen Landschaft ab sofort und noch bis bis zum 31.10.2022 gestellt werden.


Auf der Homepage www.emslaendische-landschaft.de unter dem Menüpunkt Kulturförderung - laufende Förderprogramme - sind alle wichtigen Informationen und Antragsformulare zum neuen Programm veröffentlicht.


Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen (nicht kommunal, nicht kirchlich), die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, kleine Museen, Kunstvereine, Kunst- und Musikschulen, Musikvereine und vergleichbare Einrichtungen ( i.d.R nicht mehr als drei Vollzeitstellen).


Beim Digitalisierungsprogramm werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software) gefördert.


Die Förderquote beträgt 90 %. Die geplante Ausstattung muss einen Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschreiten. Die Mindestfördersumme beträgt 4500 €. Die Förderhöchstgrenze pro Antrag liegt bei 25.000 €.

 

Förderfähig sind u. a. EDV-Grundausstattungen, digitale Veranstaltungstechnik, der Ausbau von Serverkapazitäten und Anschaffungen von Software. Es muss sich bei den Anschaffungen jeweils um ein Exemplar oder mehrere Exemplare der selben Hard- oder Software handeln.
Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben zur Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung von Homepages und Schulungen zu Hard- und Software.


Weitere Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der Emsländischen Landschaft zu finden.

 

 

Auch auf die Antragsfrist für die Mittel aus der regionalen Kulturförderung für Projekte in 2023 (190.700 €) und aus dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen (138.500 €) weist die Emsländische Landschaft hin. Die Anträge zu diesen Programmen müssen bis zum 30. 9.2022 bei der Emsländischen Landschaft eingegangen sein. Auch dazu befinden sich Antragsformulare und weitere Informationen auf unserer Homepage.