Frerener Straße in Messingen

- Aufhebung Radverkehrspflicht -

 

Die Radverkehrspflicht auf der Landesstraße L57 ist im Streckenabschnitt vom Kreisverkehr bis zum Ortsausgang in Richtung Freren ab sofort aufgehoben. Die Hinweissymbole auf der Straße zeigen auf, dass die Radfahrer nun die Fahrbahn und nicht mehr den Gehweg der Frerener Straße nutzen müssen.

 

Ausnahmen gibt es nur für die jüngeren Verkehrsteilnehmer. Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis 10 Jahre dürfen dies tun. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des Landes, dem Radverkehr innerorts mehr Raum zu geben. Durch die geteilte Nutzungen der Fahrbahn nimmt der Verkehr mehr gegenseitige Rücksicht, was letztlich zu vorsichtigerem Fahren führt.