– B E K A N N T M A C H U N G –

 

Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Freren – 4. Stufe;
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Freren hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplans – 4. Stufe – der Samtgemeinde Freren für die Mitgliedsgemeinde Stadt Freren zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.

 

In der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgt für die Mitgliedsgemeinde Stadt Freren eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Grund hierfür ist eine, auf Basis eines in der Europäischen Union neu eingeführten, einheitlichen Berechnungsverfahrens im Jahr 2022, für alle Hauptverkehrsstraßen aktualisierte Lärmkartierung.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans – 4. Stufe – der Samtgemeinde Freren für die Mitgliedsgemeinde Stadt Freren liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis zum 06.06.2024 bei der Samtgemeindeverwaltung in Freren, Rathaus, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 213, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Lärmaktionsplans stehen zudem auf der Internetseite www.freren.de → Veröffentlichungen → Bekanntmachungen zur Ansicht und zum Download bereit.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Samtgemeinde Freren abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

Freren, den 26.04.2024
Samtgemeinde Freren
Der Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Ritz

 

 

 

Bekanntmachung als PDF

 

Entwurf des Lärmaktionsplans – 4. Stufe – der Samtgemeinde Freren für die Mitgliedsgemeinde Stadt Freren als PDF