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Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Windpark im Bardel“ der Stadt Freren

 

 

Der Rat der Stadt Freren hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 gem. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Windpark im Bardel“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich dieser Veränderungssperre umfasst das gesamte Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Windpark im Bardel“ westlich der K 316 (Schapener Straße), südwestlich des Bardelgrabens und nördlich der Bardelstraße im Süden der Stadt Freren. Er hat eine Größe von rd. 154 ha und ist im nachstehenden Übersichtsplan stark umrandet dargestellt.

 

„Grundlage: Planunterlage unmaßstäblich“ – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN – RD Meppen – KA Lingen

 

Die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Windpark im Bardel“ kann im Rathaus in Freren, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 213, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Sie ist ergänzend auch im Internet unter www.freren.de → Veröffentlichungen → Bekanntmachungen verfügbar.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Windpark im Bardel“ ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB am 13.09.2024 im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 24/2024 bekannt gemacht worden und damit in Kraft getreten.

 

Auf die Vorschriften der §§ 17 (Geltungsdauer der Veränderungssperre) und 18 (Entschädigung bei Veränderungssperre) wird hingewiesen. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Freren geltend gemacht wurde. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

 
 
Freren, den 13.09.2024
Stadt Freren
Der Stadtdirektor

 

 

Ritz

 

 

Bekanntmachung als PDF

 

Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Windpark im Bardel“ der Stadt Freren als PDF