– B E K A N N T M A C H U N G –

  

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 34 "Windpark im Bardel";

hier: Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Der Rat der Stadt Freren hat in seiner Sitzung am 08.10.2026 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 34 „Windpark im Bardel“ mit textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht, Biotoptypenkarte und Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

 

Der rd. 181,29 ha große Geltungsbereich dieser Bauleitplanung umfasst das Plangebiet des Ursprungsbebauungsplans Nr. 34 „Windpark im Bardel“ (rd. 154,1 ha), ohne den im Verfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 47 „Tierhaltung Driever“ (rd. 3,77 ha), zuzüglich der Flurstücke 5, 6, 7, 9, 10/1, 10/2, 10/3, 11/1, 11/2, 11/3, 11/5, 15, 16/1, 16/2, 18 und 24, Flur 45, Gemarkung Lohe (rd. 30,96 ha), westlich der K 316 (Schapener Straße), südwestlich des Bardelgrabens und nördlich der Bardelstraße im Süden der Stadt Freren. Er ist im nachstehenden Übersichtsplan stark umrandet dargestellt.

 

Übersichtsplan zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 34 "Windpark im Bardel"

Planunterlage unmaßstäblich – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, RD Osnabrück-Meppen, KA Lingen

 

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 34 „Windpark im Bardel“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

 

a) Umweltbericht (Teil II der Begründung)

Im Umweltbericht werden der derzeitige Zustand und die zu erwartenden planungsbedingten Umweltauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgegenstände und Schutzgüter (Tiere; Pflanzen / Biotope; Fläche; Boden; Wasser; Klima / Luft; Landschaft; Biologische Vielfalt; Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 Gebiete; Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt; Kultur- und sonstige Sachgüter; Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen; Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität) beschrieben und bewertet sowie geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen angesprochen.

 

b) Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

• Deutsche Telekom Technik GmbH mit Hinweisen zum Umgang mit Telekommunikationslinien
• DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Anmerkungen zur Hindernisfreiheit (Flugsicherung und Bauhöhen)
• Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim mit Hinweisen zum Windvorranggebiet sowie zum Ausbau von erneuerbaren Energiequellen
• Kreis Steinfurt mit Hinweisen zum Natur- und Artenschutz
• Kampfmittelbeseitigungsdienst mit allgemeinen Hinweisen zu Kampfmittelfunden
• Landkreis Emsland mit Anmerkungen zur Raumordnung, zum Städtebau, zu Naturschutz und Forsten, zu Abfall und Bodenschutz, zum Straßenbau, zum Brandschutz sowie zur Denkmalpflege
• Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Anmerkungen zum Bestandsschutz bestehender Stallanlagen
• Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz mit Anmerkungen zu den Grundwassermessstellen sowie zum Bardelgraben und zur Moosbecke
• Niedersächsische Landesforsten mit Hinweisen zu Waldflächen
• Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 94 "Große Aa und Ems I" mit Anmerkungen zum Bardelgraben sowie zur Oberflächenentwässerung
• Westnetz GmbH mit Hinweisen zum Ausbau von und zum Umgang mit Versorgungsleitungen

 

Die vorgenannten Unterlagen können während der nachstehenden Veröffentlichungsfrist eingesehen werden.

 

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 34 „Windpark im Bardel“ der Stadt Freren mit textlichen Festsetzungen, die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht, Biotoptypenkarte und Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB stehen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.10.2026 bis zum 19.11.2026 auf der Internetseite www.freren.de → Veröffentlichungen → Bauleitplanung (aktuelle Bauleitplanverfahren) zur Ansicht und zum Download bereit. Zusätzlich liegen die Planunterlagen während der vorgenannten Frist im Rathaus in Freren, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 211, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Freren abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, nach Möglichkeit als E-Mail an bauleitplanung@freren.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Gem. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 
 
Freren, den 09.10.2026
Stadt Freren
Der Stadtdirektor

 

 

Ritz

 

 

Bekanntmachung als PDF

 

Link zu den Planunterlagen