Windader West

ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH Beesten

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGS- UND VERMESSUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

 

 

 

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

 

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

 

Windader West ist der Name von vier Offshore-Netzanbindungssystemen, die Nordsee-Windstrom in das Übertragungsnetz einspeisen werden. Für die vier Systeme verlegt Amprion Kabel in Gleichstromtechnik auf hoher See, im niedersächsischen Wattenmeer sowie auf dem Festland zwischen der Nordseeküste und den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Nordrhein-Westfalen. Sie können jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt übertragen, wodurch in Summe etwa der Bedarf von acht Millionen Menschen aus Offshore-Windenergie gedeckt werden kann. Die Netzanbindungssysteme werden Mitte der 2030er Jahre in Betrieb gehen.

 

Für die Erstellung der Unterlagen für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten sowie Vermessungsarbeiten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

 

Folgende Arbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

 

Vermessungsarbeiten: Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten u.a. zum Abgleich von Luftbilddaten erforderlich Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topografie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ca. einem Tag auf den jeweiligen Flurstücken abgeschlossen.

 

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von der Trassenachse festgestellt.

 

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis rund 350 m beidseits des Trassenverlaufs durchgeführt.

 

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

 

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

 

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 400 m beidseits des Trassenverlaufs die verschiedenen Arten erfasst.

 

Kartierung von Fischen, und semi-aquatischen Nagern: Begehung bzw. Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts. Ergänzend zu den Begehungen können in einzelnen Nächten Reusen zur Kartierung bestimmter Arten aufgestellt werden. Die Tiere werden direkt nach der Erfassung zur Artbestimmung wieder freigelassen.

 

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

 

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

 
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

 

FEBRUAR 2026 BIS FEBRUAR 2027.

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

  

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

 

Mit den Arbeiten haben wir u. a. folgende Unternehmen beauftragt:

 

Ingenieur- und Planungsbüro Lange GmbH & Co. KG (Kontakt: Hannah Kurau, hannah.kurau@lange-planung.de, +49 2841 7905), Ingenieurgemeinschaft Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG (Kontakt: Alex van gen Hassend, alex.hassend@obermeyer-group.com, +49895799172) mit der Schüßler Ingenieurgesellschaft mbH (Kontakt: Frederike Müller, FrederikeMueller@schuessler-plan.de, +491714961379).

 

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

 

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

 

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

 

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 

Jonas Laudage

Projektsprecher

TELEFON: 0172 3540984

E-MAIL: jonas.laudage@amprion.net

 

 

 

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE BEESTEN

 

Flurstücke betroffen von Untersuchungen und/oder Rückschnitten

 

Gemarkung: Beesten

Flur 022

Flurstücke: 400, 420, 421/1, 413, 409/5, 401

 

Flur 023

Flurstücke: 1/9, 1/14, 618/1, 621/1, 1/10, 1/16, 1/8, 1/12, 1/7, 1/15, 1/11, 1/13

 

Flur 024

Flurstücke: 104/16, 63/16, 103/16, 62/16

 

Flur 025

Flurstücke: 101/3, 131/2, 159/8, 157/8, 95/5, 92/3, 100/1, 95/14, 95/16, 158/8, 95/20, 89/1, 95/18

 

Flur 028

Flurstücke: 5, 13, 2/3, 2/4, 11, 15, 17, 16, 6/4, 2/5, 12, 19, 6/3, 6/5, 20, 6/6, 18, 4, 1, 14, 2/2

 

Flur 029

Flurstücke: 9/2, 5/1, 10, 5/6, 5/4, 6, 4, 1, 8, 7, 5/3, 5/5

 

Flur 033

Flurstücke: 18, 49, 43/3, 17, 42, 26, 50, 35, 43/4, 52, 37, 31, 44, 29/2, 41, 34, 21, 40/2, 45, 27, 38, 43/2, 29/1, 23, 20, 48, 40/1, 32, 33, 51, 24, 46, 43/1, 19, 47, 22, 39

 

Flur 034

Flurstücke: 1, 3, 4, 12, 2

 

Flur 050

Flurstücke: 21, 52, 54, 74, 18/1, 15, 57, 82, 20, 22, 13, 80, 81, 56, 19, 34, 17/1, 1, 26, 77, 55/2, 11, 10, 28, 5, 53, 32/1, 75, 24, 14, 64, 39, 2, 27, 23, 76, 73/1, 55/1, 38, 16, 35, 58, 12

 

Flur 051

Flurstücke: 1, 14, 20, 21, 82, 83

 

Flur 052

Flurstücke: 62, 128, 78, 137/1, 56, 87/1, 132, 106, 114, 110, 79, 57, 29, 123, 98, 133, 65, 142, 67, 49, 108, 131, 52, 121/1, 64, 58, 136, 80, 66, 107, 127, 94/2, 137/2, 68, 130, 55, 95, 71/2, 50, 141/1, 71/1, 102, 124, 141/2, 105, 46/1, 109, 113/1, 54, 104, 70, 122, 129, 81, 134, 99, 38, 103, 126, 100, 113/2, 82, 48, 35, 94/3, 85, 101, 125, 69, 112

 

 

 

Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund

 

 

 

Bekanntmachung als PDF